- Absicherung der Arbeitskraft
Betriebsausfall infolge Krankheit oder Unfall sowie behördlich angeordneter Quarantäne
- Absicherung bei Betriebsunterbrechung
Betriebsausfall infolge von Sachschäden oder sonstigen Verhinderungsgründen wie z.B. Tod naher Angehöriger oder Flugausfall
- Ersatz des entgangenen Betriebsgewinns
Zusätzlich zu den fortlaufenden Kosten ist die Absicherung des Betriebsgewinns möglich
- Ersatz fortlaufender Kosten
z.B. Personalkosten, Leasingraten, Miete, Abschreibungen
| - Vertretungskosten
Absicherung der Aufwendungen für die Beschäftigungeiner externen Ersatzkraft
- Genereller Kündigungsverzicht
- Schadenfreiheitsbonus in Höhe von 30 %
- Planmäßige Dynamik in Höhe von 2,5 % jährl.
- Erhöhungsoption innerhalb der ersten fünf Jahre um 30 % ohne Risikoprüfung
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